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Geschichte & Chronik

Geschichte: Die Apotheke ab 1754

Wir beginnen mit unserer Reise in die Vergangenheit im Jahr 1754.
In diesem Jahr wurde eine Kärntner Apothekerordnung erlassen, welche für alle Apotheken des Landes einheitliche und detaillierte Vorschriften beinhaltete. Viele der damals erlassenen Vorschriften sind ihrem Sinn nach bis heute gültig.
Die einzelnen Punkte regelten unter anderem:
Herstellung und Beschriftung der Arzneimischungen (Composita) 
Das Verbot, Rezepturen von Ärzten zu verändern ("nicht Honig anstelle von Zucker")
Genaue Brandschutzvorschriften
Verschwiegenheitspflicht
Die Verpflichtung, sich an die Preise der amtlichen Preislisten (Taxen) zu halten
Die Giftabgabe wurde ebenso geregelt wie die Rezeptpflicht
Strenge Regeln für Gesellen: Gesellen und Lehrjungen mussten "fromm, ehrlich, nüchtern, der Sauberkeit beflissen, emsig und der lateinischen Sprache mächtig" sein. Sie hatten "alles Saufen, Spielen, Müßig- und Spazierengehen gänzlich zu vermeiden". An Sonn und Feiertagen stand ihnen ein freier Ausgang zu, ansonsten hatten sie sich stets in der Apotheke bereit zu halten. Gleich der erste Punkt sah vor, dass "ohne Erlaubnis der staatlichen Landesbehörde der Apotheker niemals länger als 24 Stunden von seinem Dienstort entfernt sein darf".
Neue Regelungen unter Maria Thersia: Die Verschiedenheit des Apothekenwesens hinsichtlich der Apothekerordnungen, Arzneitaxen und der Ausbildung innerhalb der österreichischen Monarchie endete, als unter Kaiser Karl VI und unter der Herrschafter Maria Theresias der Aufbau der gesamten Staatsverwaltung endgültig zentralisiert wurde. Im Rahmen dieser Verwaltungsreform kam es auch zu einer Neuordnung des gesamten Gesundheitswesens. Maßgebend für diese Neuordnung war Gerard von Swieten, der Berater und Leibarzt der Herrscherin. In dem 1770 erlassenen Sanitäts-Hauptnormativ für alle k.k. Erbländer wurden auch alle Angelegenheiten des Apothekenwesens geregelt, angefangen mit der Ausbildung bis zur Visitation der Apotheken, vom Arzneibuch bis zur Arzneitaxe und der Konzessionserteilung für neue Apotheken. Auch heute noch ist das Apothekergewerbe zum Großteil staatlich reglementiert. Nicht nur, was die exakte Vorschreibung der Ausrüstung angeht, die Pflicht, jede bauliche Veränderung der Gesundheitsbehörde zu melden und deren regelmäßige Kontrollen im Hinblick auf Hygiene und Sicherheit. Die vom Gesetz minutiös reglementierten Betriebsvorschriften sollen auch dafür sorgen, dass "der Apotheker nein sagen kann - nicht etwas verkauft, weil er muss, um leben zu können, sondern weil er überzeugt davon ist, dass es das Beste für den Menschen ist".
Seit Maria-Theresias Zeiten wurde die Apotheke Maria-Hilf aufgrund einer radizierten Apothekenrealgerechtsame betrieben. Dies bedeutet, dass durch einen grundbücherlichen Eintrag das Recht eine Apotheke zu betreiben mit dem Haus Nr. 5, später Nr. 81, jetzt Münzgasse 1, verbunden war. Der Besitzer des Hauses war gleichzeitig der Besitzer der Apothekenkonzession, auch wenn er das Pharmaziestudium und die notwendige 7-jährige Praxis nicht vorweisen konnte. Die Führung der Apotheke wurde in so einem Fall einem verantwortlichen Leiter oder Pächter übergeben.
Erst die Novelle zum Apothekengesetz 1984 hob dieses alte Betriebsrecht auf und setzte das Betriebsrecht der Realapotheken allen anderen konzessionierten Apotheken gleich.
In der Nacht vom 7.10.1830 gab es in Völkermarkt eine Brandkatastrophe, in der 107 Wohn- und 180 Wirtschaftsgebäude vernichtet wurden. Auch die Apotheke wurde in Mitleidenschaft gezogen. Bei diesem Brand büßte das Apothekerhaus sein ursprüngliches Aussehen ein und erhielt die heutige Hufeisenform durch Ausbau eines Teils des nördlichen Haustraktes und Modernisierung der Außenfassade. Der kleine Platz vor der Apotheke hieß übrigens schon in den Urkunden des 17. Jahrhunderts "Apothekerplatzl". Die Lage des Apothekenhauses ist die typische Lage einer Apotheke in einer mittelalterlichen Stadt. Alte Apotheken positionierte man schon aus Gründen des Brandschutzes an den Stadtrand in die Nähe des Stadtgrabens, damit bei Experimenten mit Chemikalien, Tinkturen, explosiven Substanzen und brennbaren Flüssigkeiten nichts passieren konnte. Die Überlieferung erzählt auch von einem unterirdischen Gang, der vom Medizinalkeller nach Osten zum Hauptplatz verlief.
1926, nach dem Tod seines Vaters Josef, übernahm Otto Jobst die Apotheke. An ihn und seine Frau Wilma, geborene De Crignis, erinnern sich auch heute noch viele Völkemarkter. Wilma war politisch sehr engagiert, Otto liebte die Jagd.
Nach dem Tod von Otto Jobst übernahm Mr. Edgar Piskernik 1965 die Apotheke. Seit 1994 leitet dessen Sohn Mag. Heinz Piskernik die Apotheke. Mr. Edgar Piskernik widmet sich heute neuen Aufgaben in Klagenfurt, wo er seit 1999 seine Erfahrung als Apotheker in der St. Georg Apotheke einbringt. 2014 wurde die St. Georg Apotheke verkauft. Nach 59 Jahren als Apotheker geht Edgar Piskernik in die wohlverdiente Pension. 
Durch die Eröffnung einer zweiten Apotheke 1991 wurde es möglich, einen Apotheken-Nachtdienstturnus einzuführen. Bis dahin war der Bereitschaftsdienst so geregelt, dass in der Apotheke Maria-Hilf ständig, zu jeder Tages und Nachtzeit, an 365 Tagen im Jahr, ein Pharmazeut erreichbar sein musste, um die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen. Durch eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft wurde ab 1989 der Nachtdienst zwischen den zwei Apotheken der Stadt aufgeteilt. Die Apotheke Maria-Hilf war somit im Januar 1989 seit 400 Jahren zum ersten Mal dienstfrei.