Mehr als 400 Jahre war die Apotheke Maria Hilf mit Ihren Arzneimitteln für die Gesundheit der Menschen dieser Stadt und des Bezirkes zuständig. Mit Johann Robert Otto war sogar 1789 der erste Bürgermeister von Völkermarkt ein Apotheker. Wenn das kein Anlass ist, etwas über die "guten alten Zeiten" zu schreiben! 

1586

Die erste Erwähnung unserer Apotheke geht auf das Jahr 1586 zurück. Damit zählt die Apotheke Maria-Hilf in Völkermarkt zu den ältesten Apotheken Kärntens.
Obwohl Kaiser Friedrich II schon um 1240 in seinen sogenannten Constitutiones die Trennung des Apothekenwesens vom ärztlichen Beruf festlegte und damit den Apothekerstand aus der Taufe hob, dauerte es bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts, bis die ersten Apotheken in Kärnten entstanden. Erst nachdem die Landstände nach der Schenkung durch Kaiser Maximilan I Klagenfurt zur Landeshauptstadt machten, kam es in der Mitte des 16. Jahrhunderts zur Gründung der ersten Apotheken in Klagenfurt.
Die Landstände waren ein kleiner Kreis von Personen aus der hohen Geistlichkeit und dem hohen und niederen Adel, die bis zu ihrer Entmachtung durch Maria Theresia das gesamte politische Leben in Kärnten entscheidend bestimmten. Nach der ersten Landschaftlichen Apotheke 1562 (früher Adler Apotheke, heute Apotheke beim Lindwurm) und der zweiten Landschaftlichen Apotheke 1563 (heute Landschaftsapotheke) in Klagenfurt, sowie der Bärenapotheke 1565 in St. Veit, war Völkermarkt die 1586 vierte Apothekengründung in Kärnten.
Der erste Apotheker, von dem wir wissen, hieß Georg Kiniger. Für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln waren bis dahin die Selbstvorsorge, heilkundige Kräuterweiblein, Gewürzhändler, Ärzte, Bader und natürlich die Klöster zuständig. Um dieses heillose Durcheinander im Verkauf von Arzneimitteln zu ordnen und regelnd hinsichtlich des Preises und der Qualität der Medikamente eingreifen zu können, nahmen die Landstände das Apothekenwesen unter ihre Obhut.
Schriftliche Protokolle über Apothekenüberprüfungen und Vorschriften zur Apothekenführung sind in Kärnten bis ins Jahr 1564 erhalten. Maßgebliche Verordnungen die die Führung einer Apotheke betrafen, sind für Kärnten erstmals 1577 erschienen. Sie beinhalteten die Forderung nach frischen Drogen (Heilkräutern), deren fachgerechte Zubereitung und deren Kontrolle, sowie die räumlichen Erfordernisse einer Apotheke, nämlich: Materialkammer, Kräuterboden, Arzneikeller, Offizin (Verkaufsraum). Diesen Vorschriften musste natürlich auch die Apotheke in Völkermarkt entsprechen.
Die Apothekersgattin beichtet nicht: Die nächste Erwähnung eines Apothekers oder genauer seiner Gattin, geht auf das Jahr 1604 zurück. Susanne, Frau des Apothekers Wendelin Weckbecker wurde unter jenen Mitbürgern erwähnt, die noch nicht gebeichtet und kommuniziert hatten. Hier ging es nicht um die Heilung körperlichen Erkrankungen oder die Abwehr von Pest und Cholera, sondern um das Seelenheil zur Zeit der Gegenreformation. Im Jahr 1629 - die Pest wütete in Kärnten - beriefen die Landstände den Völkermarkter Apotheker Linse, den Schwiegersohn des verstorbenen Klagenfurter Apothekers und Bürgermeisters Tobias Steidler, nach Klagenfurt. Er übernahm die ältere Landschaftsapotheke in Klagenfurt, die er 1631 vom Alten Platz an den Neuen Platz übersiedelte. Paul Linse der Ältere hatte angeblich schottische Vorfahren namens Linsay. Mit der Abberufung Linses begann eine schwierige Zeit für die Völkermarkter Apotheke, die darin dokumentiert ist, dass die Landstände 1635 bemüht waren, die Apotheke besser auszustatten.
Schwierige Zeiten: Der Apotheker Hans Pfaller erhielt im Jahr 1635 einen zinsenlosen Kredit von 300 Gulden "zur Erkaufung notwendiger Materialien". Der Völkermarkter Arzt Dr. Neydecker wurde gleichzeitig beauftragt, die widmungsgemäße Verwendung dieser Gelder zu überwachen und den Landständen hierüber Bericht zu erstatten. Der mit der Apothekenaufsicht beauftragte Arzt beklagte sich im Frühjahr über die "üble Disposition" von Pfallers Apotheke und schlug vor, den Apotheker-gesellen Georg Paulitsch an seiner Stelle zum Landschaftlichen Apotheker zu bestellen. Da Pfaller die Frist für die Rückzahlung seines Darlehens verstreichen ließ, sollte er unter Androhung der Exekution seine Vorräte und Instrumente dem neuen Apotheker Paulitsch übergeben. Er durfte jedoch letztendlich den Kredit doch behalten, da er nach St. Veit in die damals verwaiste Apotheke ging.
Apothekerpreise und Arzneibücher: Zur damaligen Zeit gab es in Kärnten noch kein von der Obrigkeit verbindlich verordnetes Arzneibuch, das Maßstäbe für Qualität und Reinheit der Arzneien vorschrieben hätte. Ärzte und Apotheker arbeiteten noch immer nach den durch viele Jahrhunderte hindurch gelehrten und überlieferten Schriften berühmter antiker Ärzte wie Galen und Dioskurides. Die Anfertigung der Arzneien war kompliziert, bestanden diese doch oft aus 30 verschiedenen Bestandteilen, darunter auch exotischen aus Indien, Afrika und Amerika. Es ist daher verständlich, dass die Arzneien teuer waren. Die Verkaufspreise in den Kärntner Apotheken waren schon damals durch die Arzneitaxen geregelt. Durch lange Zeit hindurch galten in Kärnten sowohl die Wiener als auch die Salzburger und Augsburger Arzneitaxen, bis 1703 im Verlag Kleinmayr in Klagenfurt eine nur für Kärnten gültige Arzneitaxe (Preisliste) herausgegeben wurde. Sie regelte die Preise aller Substanzen und Zubereitungen aus den Landschaftlichen Apotheken.
Um den Ärzten das richtige Verordnen von Arzneien und den Apothekern eine einheitliche Arzneiherstellung zu ermöglichen, war es notwendig, ein verbindliches Arzneibuch (Dispensatorium, Pharmakopoe) zu schaffen. Mit dem Dispensatorium Pharmaceuticum Austriaco-Viennense wurde 1729 in den habsburgischen Ländern endlich eine verbindliche Vorschrift für die Herstellung, Qualitätsprüfung, Identitätsprüfung, Aufbewahrung und Abgabevorschriften aller Rohstoffe und fertigen Rezepturen geschaffen. Damit ein Meilenstein auf dem Weg der Pharmazie vom "Alchemisten und Giftmischer" zum modernen Arzneimittelfachmann gelegt. Heute gilt in Österreich das Europäische Arzneibuch, das in Nachträgen die ständigen Veränderungen der Medizin und Arzneimittelherstellung berücksichtigt.
Dies ist der erste Teil eines Berichts über einen Berufsstand, der über 400 Jahre mit dem Wohl und Wehe der Stadt Völkermarkt und seiner Bevölkerung verbunden ist. Mit dem gleichen Beruf am gleichen Ort, im gleichen Haus, in ununterbrochener Folge ist die Apotheke Maria Hilf in Völkermarkt der älteste noch bestehende Betrieb der Stadt. 

1754

Wir beginnen mit unserer Reise in die Vergangenheit im Jahr 1754.
In diesem Jahr wurde eine Kärntner Apothekerordnung erlassen, welche für alle Apotheken des Landes einheitliche und detaillierte Vorschriften beinhaltete. Viele der damals erlassenen Vorschriften sind ihrem Sinn nach bis heute gültig.

Die einzelnen Punkte regelten unter anderem:
Herstellung und Beschriftung der Arzneimischungen (Composita) 
Das Verbot, Rezepturen von Ärzten zu verändern ("nicht Honig anstelle von Zucker")
Genaue Brandschutzvorschriften
Verschwiegenheitspflicht
Die Verpflichtung, sich an die Preise der amtlichen Preislisten (Taxen) zu halten
Die Giftabgabe wurde ebenso geregelt wie die Rezeptpflicht

Strenge Regeln für Gesellen: Gesellen und Lehrjungen mussten "fromm, ehrlich, nüchtern, der Sauberkeit beflissen, emsig und der lateinischen Sprache mächtig" sein. Sie hatten "alles Saufen, Spielen, Müßig- und Spazierengehen gänzlich zu vermeiden". An Sonn und Feiertagen stand ihnen ein freier Ausgang zu, ansonsten hatten sie sich stets in der Apotheke bereit zu halten. Gleich der erste Punkt sah vor, dass "ohne Erlaubnis der staatlichen Landesbehörde der Apotheker niemals länger als 24 Stunden von seinem Dienstort entfernt sein darf".
Neue Regelungen unter Maria Theresia: Die Verschiedenheit des Apothekenwesens hinsichtlich der Apothekerordnungen, Arzneitaxen und der Ausbildung innerhalb der österreichischen Monarchie endete, als unter Kaiser Karl VI und unter der Herrschafter Maria Theresias der Aufbau der gesamten Staatsverwaltung endgültig zentralisiert wurde. Im Rahmen dieser Verwaltungsreform kam es auch zu einer Neuordnung des gesamten Gesundheitswesens. Maßgebend für diese Neuordnung war Gerard von Swieten, der Berater und Leibarzt der Herrscherin. In dem 1770 erlassenen Sanitäts-Hauptnormativ für alle k.k. Erbländer wurden auch alle Angelegenheiten des Apothekenwesens geregelt, angefangen mit der Ausbildung bis zur Visitation der Apotheken, vom Arzneibuch bis zur Arzneitaxe und der Konzessionserteilung für neue Apotheken. Auch heute noch ist das Apothekergewerbe zum Großteil staatlich reglementiert. Nicht nur, was die exakte Vorschreibung der Ausrüstung angeht, die Pflicht, jede bauliche Veränderung der Gesundheitsbehörde zu melden und deren regelmäßige Kontrollen im Hinblick auf Hygiene und Sicherheit. Die vom Gesetz minutiös reglementierten Betriebsvorschriften sollen auch dafür sorgen, dass "der Apotheker nein sagen kann - nicht etwas verkauft, weil er muss, um leben zu können, sondern weil er überzeugt davon ist, dass es das Beste für den Menschen ist".
Radizierten Apothekenrealgerechtsame
Seit Maria-Theresias Zeiten wurde die Apotheke Maria-Hilf aufgrund einer radizierten Apothekenrealgerechtsame betrieben. Dies bedeutet, dass durch einen grundbücherlichen Eintrag das Recht eine Apotheke zu betreiben mit dem Haus Nr. 5, später Nr. 81, jetzt Münzgasse 1, verbunden war. Der Besitzer des Hauses war gleichzeitig der Besitzer der Apothekenkonzession, auch wenn er das Pharmaziestudium und die notwendige 7-jährige Praxis nicht vorweisen konnte. Die Führung der Apotheke wurde in so einem Fall einem verantwortlichen Leiter oder Pächter übergeben.
Novelle zum Apothekengesetz 1984 diese hob das alte Betriebsrecht auf und setzte das Betriebsrecht der Realapotheken allen anderen konzessionierten Apotheken gleich.
In der Nacht vom 7.10.1830 gab es in Völkermarkt eine Brandkatastrophe, in der 107 Wohn- und 180 Wirtschaftsgebäude vernichtet wurden. Auch die Apotheke wurde in Mitleidenschaft gezogen. Bei diesem Brand büßte das Apothekerhaus sein ursprüngliches Aussehen ein und erhielt die heutige Hufeisenform durch Ausbau eines Teils des nördlichen Haustraktes und Modernisierung der Außenfassade. Der kleine Platz vor der Apotheke hieß übrigens schon in den Urkunden des 17. Jahrhunderts "Apothekerplatzl". Die Lage des Apothekenhauses ist die typische Lage einer Apotheke in einer mittelalterlichen Stadt. Alte Apotheken positionierte man schon aus Gründen des Brandschutzes an den Stadtrand in die Nähe des Stadtgrabens, damit bei Experimenten mit Chemikalien, Tinkturen, explosiven Substanzen und brennbaren Flüssigkeiten nichts passieren konnte. Die Überlieferung erzählt auch von einem unterirdischen Gang, der vom Medizinalkeller nach Osten zum Hauptplatz verlief.
1926, nach dem Tod seines Vaters Josef, übernahm Otto Jobst die Apotheke. An ihn und seine Frau Wilma, geborene De Crignis, erinnern sich auch heute noch viele Völkemarkter. Wilma war politisch sehr engagiert, Otto liebte die Jagd.

1965 / 1994

Nach dem Tod von Otto Jobst übernahm Mr. Edgar Piskernik die Apotheke. Seit 1994 leitet dessen Sohn Mag. Heinz Piskernik die Apotheke. 

1991

Durch die Eröffnung einer zweiten Apotheke wurde es möglich, einen Apotheken-Nachtdienstturnus einzuführen. Bis dahin war der Bereitschaftsdienst so geregelt, dass in der Apotheke Maria-Hilf ständig, zu jeder Tages und Nachtzeit, an 365 Tagen im Jahr, ein Pharmazeut erreichbar sein musste, um die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen. Durch eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft wurde ab 1989 der Nachtdienst zwischen den zwei Apotheken der Stadt aufgeteilt. Die Apotheke Maria-Hilf war somit im Januar 1989 seit 400 Jahren zum ersten Mal dienstfrei.