Nr. 2  CALCIUM PHOSPHORICUM, D 6
Kalziumphosphat

Charakteristik:

Dieser Mineralstoff ist das wichtigste Knochenaufbaumittel. Er bildet das Innere (die Fülle) der Knochen und das Zahnbein. Die Speicher der Nr.2 sind daher die Knochen und das Skelett, sowie die Zähne. Außerdem unterstützt er den Körper bei der Blutbildung und reguliert den Eiweißhaushalt. Calcium phosphoricum ist ein wesentlicher Betriebsstoff für das Herz und die Muskeltätigkeit. Bei Beschwerden, die durch eine hohe Anspannung der Muskulatur entstehen oder bei Schweißausbruch bei geringster körperlicher Tätigkeit ist an diesen Mineralstoff zu denken.

Von Bedeutung ist die Vorsorge mit Calcium phosphoricum, neben Calcium fluoratum, in der Schwangerschaft. Es hilft der Mutter den eigenen, erhöhten Bedarf an diesem Mineralstoff zu decken, da das heranwachsende Kind viel Substanz fordert. Die Nr.2 unterstützt Mutter und Kind nach der Geburt und in der Stillzeit beim Aufbau der Knochen, Zähne und Organe.

Ein besonders wichtiger Punkt in der Krankheitsvorsorge und Gesundheitspflege der Frauen ab dem 30. Lebensjahr ist die Osteoporose-Prophylaxe. Bedenken Sie, dass beide Calcium-Salze (Nr. 1 und Nr. 2) vom Körper sehr langsam aufgenommen werden. Deshalb ist eine geduldige und konsequente Einnahme notwendig. Das Verlangen nach pikanten Speisen, Ketchup, Senf und Geräuchertem deutet auf eine Unterversorgung im Organismus hin.

Dieser Mineralstoff wirkt rasch bei Muskelkrämpfen und Verspannungen (neben Nr.7), langsam beim Aufbau der Knochen und Zähne.

Anwendung:

• für die Knochen und Zähne: in der Schwangerschaft und Stillzeit, in der Wachstumsphase, bei Wachstumsschmerzen, bei Osteoporose, in der Menopause, zur Zahnbildung

• für die Muskeltätigkeit: Verspannungen im Nacken, Muskelkrämpfe, Taubheitskribbeln

• für das Wohlbefinden: Schlafstörungen, Wetterfühligkeit, schneller Schweißausbruch, Nervosität, Überanstrengungskopfschmerz

• für die Blutbildung: vor allem bei Kindern

• Ebenso zählen Allergien und der bellende Husten zu den Anwendungsgebieten der Nr.2.